Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende, von der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen betriebene und über nachweisberechtigte-thueringen.de sowie über thueringer-bauordnung.de erreichbare Website:

Als Körperschaften öffentlichen Rechts sind wir bemüht, unsere Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie aus der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist größtenteils barrierefrei zugänglich.

Sie enthält noch keine Informationen in leichter Sprache und in Gebärdensprache.

Wir gehen davon aus, dass zum Vorlesen der Inhalte ein Screenreader oder eine andere geeignete Software verwendet wird. Deshalb bieten wir keine separate Funktion zum Vorlesen an.

Die Prüfung erfolgte im November 2020 durch Kohlhaas & Kohlhaas, Weimar, an Hand folgender Prüfwerkzeuge:

Wir arbeiten kontinuierlich daran, alle Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. September 2020 erstellt und zuletzt am 11. November 2020 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Wenn Sie eine Rückmeldung zu bestehenden Barrieren haben oder Inhalte für Sie nicht zugänglich sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf! Wir freuen uns über Ihr Feedback, versuchen, Probleme so schnell wie möglich zu beheben und helfen Ihnen gerne weiter.

Durchsetzungsverfahren

Wenn nach Ihrer Rückmeldung an einen der oben genannten Kontakte keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Landesdurchsetzungsstelle für barrierefreies Internet wenden.

Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Sie hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: http://www.thueringen.de/th10/bb/

Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle per E-Mail an: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de