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Ansprechpartner und Listenführung

Gemäß § 65 Abs. 1 ThürBO ist die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall- und Erschütterungsschutz nach Maßgabe der Rechtsverordnung aufgrund des § 87 Abs. 3 nachzuweisen (bautechnische Nachweise).

In der Regel schließt die Bauvorlageberechtigung nach § 64 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 ThürBO die Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise mit ein. Abweichend hierzu muss allerdings für die in § 65 Abs. 2 genannten Bauvorhaben sowohl der Nachweis für Standsicherheit als auch der Nachweis für Brandschutz von einer Person erstellt werden, die die in § 65 Abs. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt und in die entsprechende Liste eingetragen ist.

Die Listen zur Eintragung der Nachweisberechtigung für Standsicherheit und Brandschutz werden gemäß § 65 Abs. 5 ThürBO von der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen gemeinsam geführt. Die Verwaltung der Liste der Nachweisberechtigung für Brandschutz erfolgt in der Architektenkammer Thüringen. Die Verwaltung der Liste der Nachweisberechtigung für Standsicherheit erfolgt in der Ingenieurkammer Thüringen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt
https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/bau/staatlicher-hochbau

Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt

Ansprechpartner: Tobias Kettwig
Tel.: 0361 21050-30
Fax: 0361 21050-50
E-Mail: kettwig@architekten-thueringen.de
Informationen zur Listenführung und Formular-Download

Ingenieurkammer Thüringen
Gustav-Freytag-Straße 1
99096 Erfurt

Ansprechpartnerin: Ines Gehlhaar
Tel.: 0361 22873-56
Fax: 0361 22873-46
E-Mail: i.gehlhaar@ikth.de
Informationen zur Listenführung und Formular-Download